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Nach „Erste Hilfe – Das unentbehrliche Nachschlagewerk für jedermann“.
Voraussetzung für SAN: Erste-Hilfe-Nachweis (oder Auffrischung) nicht älter als 1 Jahr!
- Richtiges Verhalten bei Unfällen und Notfällen
- §323c Unterlassene Hilfeleistung
- Eigene Sicherheit und Schutzverhalten
- Eingeklemmte Personen
- Verkehrsunfälle
- Unfallstelle sichern
- Retten aus akuter Gefahr
- Auffinden von Verunglückten und Erkrankten
- Verletzte und Kranke zudecken
- Betreuung und Zuwendung
- Notruf
- Unfälle mit gefährlichen Gütern
- Der Rettungsdienst
- Die Rettungskette
- Rechtsfragen
- Lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Störungen des Bewußtseins
- Atemkontrolle
- Seitenlage
- Helmabnahme
- Störungen der Atmung
- Störungen von Herz und Kreislauf
- Schock
- Bedrohliche Blutungen
- Amputationsverletzungen
- Blutungen im Gesicht, Mund und Rachen
- Kopfverletzungen
- Bauchverletzungen
- Brustkorbverletzungen
- Erstickungsgefahren
- Fremdkörper in Nase und Ohren
- Erste Hilfe
- Verletzungen und Wundversorgung
- Wundinfektionen
- Besondere Blutungen
- Schädigungen durch extreme Temperaturen
- Verbrennungen und Verbrühungen
- Vergiftungen
- Verätzungen
- Knochenbrüche
- Gelenkverletzungen
- Elektrounfälle
- Akute Erkrankungen
- Herzerkrankungen
- Schlaganfall
- Asthma Bronchiale
- Zuckerkrankheit
- Baucherkrankungen
- Sonstiges
- Umgang mit behinderten Menschen
- Das Rote Kreuz
- Verbandkästen nach DIN
Der Erste-Hilfe-Kurs endet ohne eine Prüfung. Für den
Sanitätskurs wird aber eine Abschlussprüfung verlangt mit den
folgenden Elementen:
- theoretische Prüfung als Multiple-Choice
- Herz-Lungen-Wiederbelebung und Gerätekunde
- praktische Prüfung an Mimen
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