Unsere AGB
Anmeldebedingungen, allgemeine Teilnahmebedingungen, sowie Bestimmungen zu Ihrer Sicherheit für Kurse zum Erwerb eines Deutschen Rettungsschwimmabzeichens (DRSA) in Bronze, Silber und Gold im Rahmen der Breitenausbildung der BRK Wasserwacht Ortsgruppe München-Mitte „Isarrettung“ (Stand 10.12.2015)
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Schreibformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlechter.
Die weiteren Paragraphen betreffen die Vertrags-bestimmungen für alle Kurse, die zwischen der BRK Wasserwacht OG München-Mitte – im Folgenden „Isarrettung“ – und den in § 2 des Vertrages bezeichneten Teilnehmern – im folgenden „Teilnehmer“ – geschlossen werden.
1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Isarrettung und dem Teilnehmer gelten ausschließlich die nachfolgenden anmelde- und allgemeinen Teilnahmebedingungen, sowie Bestimmungen zu Ihrer Sicherheit in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Isarrettung stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsabschluss
- Die Anmeldung zu den Kursen kann nur über das Online-Formular unter https://www.isarrettung.de/kurse/ zu den angegebenen Anmeldefristen und unter Eingabe der erforderlichen Daten erfolgen.
- Der Teilnehmer kann aus dem Angebot an Kursen auswählen und diese über die Schaltfläche (Button) „Anmelden“ buchen. Über diesen Button gibt er einen verbindlichen Antrag zur Buchung des ausgewählten Kurses ab. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Teilnehmer durch Anklicken des Auswahlkästchens „Ich habe die anmelde- und allgemeinen Teilnahmebedingungen sowie die Sicherheitsbestimmungen gelesen und akzeptiert“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag zur Buchung aufgenommen hat.
- Der Teilnehmer erhält eine automatisch generierte Empfangsbestätigung auf der Homepage angezeigt. Diese dokumentiert lediglich, dass die Buchung des Teilnehmers bei der Isarrettung eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Teilnehmer alle Zugangsvoraussetzungen erfüllt und die Isarrettung diese, durch den zuständigen Sachbearbeiter, schriftlich bzw. per E-Mail mit einer Anmeldebestätigung bescheinigt hat.
- Mit der Anmeldebestätigung erhält der Teilnehmer einen Kursplatz durch die Isarrettung zugesichert.
- Rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn erhält der Teilnehmer eine schriftliche Einladung (per E-Mail oder Briefpost) mit Anreisehinweis und spezifischen Informationen. Minderjährige Teilnehmer erhalten zudem per Briefpost die Prüfungskarte, eine gesundheitliche Selbsterklärung, sowie diese anmelde- und allgemeinen Teilnahmebedingungen und Sicherheitsbestimmungen. Alle Unterlagen sind ausgefüllt und von mindestens einem Erziehungsberechtigten unterschrieben am ersten Kurstag mitzubringen. Ansonsten ist eine Teilnahme am Kurs durch minderjährige Teilnehmer nicht möglich.
- Der Teilnehmer ist mit dem ersten Kurstag Mitglied der Isarrettung. Diese auf zwölf Monate begrenzte „DRSA-Mitgliedschaft“ ist mit keinerlei Verpflichtungen seitens des Teilnehmers verbunden und endet automatisch nach zwölf Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Während dieser „DRSA-Mitgliedschaft“ besteht kein Anspruch auf weitere durch die Isarrettung finanzierte Ausbildungen, wie z.B. ein Erste-Hilfe-Kurs oder eine Sanitätsausbildung. Der Teilnehmer kann jedoch bereits vor Ablauf der zwölf Monate einen Antrag auf aktive Mitgliedschaft bei der Isarrettung stellen.
Diese „DRSA-Mitgliedschaft“ berechtigt neben der Teilnahme am gewählten Rettungsschwimmkurs auch an der Teilnahme am Training oder Aktivitäten der Isarrettung nach Abschluss des Kurses bis zum Ablauf der zwölf Monate. Zusätzlich sind auch Serviceleistungen des BRK Kreisverbandes (KV) München, wie
- In- und Auslandsrückholdienst
- Beratungsangebote des BRK KV München
- Die Mitgliederzeitschrift „Menschen im Blickpunkt“
enthalten.
Ein Wiederspruch gegen diese „DRSA-Mitgliedschaft“ hat den Ausschluss von der Teilnahme am Rettungsschwimmkurs zur Folge und wird als Rücktritt von der Buchung gemäß § 3 (1) gewertet.
3. Stornierung und Verhinderung
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Kursbeginn von der Veranstaltung zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe der Kursbezeichnung schriftlich per E-Mail erfolgen. Der Rücktritt ist zu richten an:
Beauftragten für Rettungsschwimmen
- Tritt der Teilnehmer von der Buchung zurück oder tritt er den Kurs nicht an, kann die Isarrettung angemessenen Ersatz für die getroffenen Auf-wendungen verlangen. Die Höhe richtet sich nach der Kursgebühr. Die Rücktrittspauschalen betragen pro Person:
- bis 14 Tage vor Kursbeginn 15,00 Euro
- ab 14 Tage vor Kursbeginn 50 % der Kursgebühr
- ab 7 Tage vor Kursbeginn 100 % der Kursgebühr
Maßgebend für den Rücktritt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Isarrettung.
- Sofern zwingende berufliche Gründe oder Krankheit zur Absage eines Teilnehmers führen, so ist dies durch geeignete Nachweise (Erklärung des Arbeitgebers, Attest des behandelnden Arztes) zu belegen. In diesem Fall reduzieren sich die Gebühren auf eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. 15,00 Euro.
- Die vollständige Teilnahme am Kurs ist verpflichtend. Fehlzeiten sind nur in Ausnahmefällen möglich. Alle Fehlzeiten werden im Einzelfall vom zuständigen Lehrgangsleiter bzw. Beauftragten der DRSA Ausbildung geprüft und müssen ggf. durch Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers oder eines ärztlichen Attests belegt und nachgeholt werden. Sollte der Teilnehmer einen Kurs aus anderen Gründen vorzeitig abbrechen, so verfällt die vollständige Kursgebühr. Ebenso verfällt die Gebühr grundsätzlich, bzw. kann gemäß §3 (1) in Rechnung gestellt werden, bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Kurs.
- Einzelne Ausbildungstage oder Lerneinheiten können nach vorheriger Absprache mit dem Lehrgangsleiter bzw. Beauftragten der DRSA Ausbildung auch in anderen Kurs nachgeholt werden. Die Teilnahme an den Praxiseinheiten ist grundsätzlich verpflichtend. Über Ausnahmen, z. B. bei vorübergehender Erkrankung oder Verletzung, entscheiden die Lehrgangsleiter.
- Nach Ablegen der ersten Prüfungsleistung hat der Teilnehmer innerhalb von 3 Monaten die restlichen Prüfungsleistungen zu erbringen. Andernfalls gilt die Prüfung als nicht bestanden. Der Teilnehmer hat nur bei vollständigem Bestehen der Prüfung das Recht auf die Ausstellung einer DRSA Urkunde. Teilleistungen können nicht bestätigt werden.
Das gleichzeitige Ablegen von zwei DRSA Abzeichen z.B. Bronze und Silber ist gemäß Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift Rettungsschwimmen (APV R) nicht möglich.
4. Lehrgangsabsagen
Sollte die Mindestteilnehmerzahl zum Kurs nicht erreicht werden oder andere schwerwiegende Gründe die Durchführung des Lehrgangs unmöglich machen (bspw. Erkrankung des Lehrgangsleiters, Sperrung des Schwimmbades, Katastrophenfall etc.), behält sich die Isarrettung vor, den Kurs auch kurzfristig abzusagen. Der Teilnehmer erhält dann so früh wie möglich darüber Bescheid. Die bis zu diesem Zeitpunkt gezahlte Kursgebühr wird in diesen Fällen, mit in voller Höhe zurückerstattet.
5. Leistungen
Die Kursgebühren beinhalten bei zentralen/öffentlichen Kursen, wenn nicht anders angegeben folgende Leistungen:
- Lehrgangsunterlagen
- Versicherung während der gsamten Dauer des Kurses
- 1-Jahres-Mitgliedschaft gemäß § 2 (6)
- Eintritt ins Schwimmbad
- Prüfungsgebühr, Registrierung und Ausstellung der Urkunde
- Lehrgangsleitung
Bei Kursen vor Ort – privaten Kurse (Kurse für Firmen, Gruppen, Vereine, Einzelunterricht) – erhält der Kunde eine gesonderte Lehrgangsvereinbarung, in welcher ggf. abweichende Leistungen vereinbart sind. Einzelne Leistungen können nicht aus dem Gesamtpreis herausgerechnet werden. Ein Anrecht auf Leistungen über die in der APV R geforderten, bestehen nicht.
6. Zugangsvoraussetzungen
Sollten für den Kurs Zugangsvoraussetzungen gelten, so müssen vom Teilnehmer die entsprechenden Nachweise zum Kursbeginn vorgelegt werden. Andernfalls können die Lehrgangsteilnahme bzw. das Ablegen der Prüfung versagt werden und der Teilnehmer ist verpflichtet, die Kosten nach § 3, zu tragen.
7. Haftung und Versicherung
Die Teilnahme an den DRSA Kursen erfolgt auf eigenes Risiko der Teilnehmer. Die Isarrettung übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden. Durch Zahlung der Kursgebühr ist der Teilnehmer im Rahmen des Versicherungsvertrages mit der Kommunalen Unfallversicherung Bayern und der Funk Humanitas GmbH im Umfange der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.
- Die Haftung aller an einem Lehrgang beteiligten Ausbilder, Übungsleiter, Ausbildungshelfer sowie sonstiger zu Demonstrationszwecken am Lehrgang beteiligter Personen ist ausdrücklich ausgeschlossen, soweit ihrerseits nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, insbesondere im Rahmen der Anleitungs- oder Fürsorgepflicht, vorliegt. Bei diesem eingeschränkten Haftungs-umfang ist zu berücksichtigen, dass das Personal der Isarrettung ausschließlich ehrenamtlich tätig wird.
- Die Haftung der Isarrettung sowie der für sie tätigen Ausbilder, Übungsleiter, Ausbildungshelfer und sonstiger zu Demonstrationszwecken am Lehrgang beteiligter Personen für vom Teilnehmer selbst verschuldete Unfälle ist ausgeschlossen
- Ein Teilnehmer an einem Lehrgang Rettungsschwimmen haftet selbst für alle von ihm bei Ausbildungs- und Übungsmaßnahmen vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Personen- oder Sachschäden.
- Für Wertgegenstände kann keine Haftung übernommen werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, Wertgegenstände wegen der fehlenden Verschlussmöglichkeiten im Schwimmbad des Dantegymnasiums (Wackersberger Straße) besser zu Hause zu lassen, bzw. wenn dies nicht möglich ist, mit in die Schwimmhalle zu nehmen, jedoch keinesfalls in den Umkleiden zurück zu lassen. Im Karl-Müller’schen Volksbad sind die für Wertgegenstände vorgehaltenen „Kästchen“ hinter dem Drehkreuz im Eingangsbereich zu benutzen und auch hier sollten die Wertsachen nicht in den Umkleidekabinen zurückgelassen werden.
- Das Tauchen mit Schwimmbrillen ist grundsätzlich nicht gestattet. Sollte ein medizinischer Grund zur Benutzung einer Tauchmaske bestehen, so ist die Vorlage eines entsprechenden Attests sowie eine theoretische und praktische Unterweisung in die Handhabung der eigenen Tauchmaske durch den Lehrgangsleiter gemäß APV R zwingend erforderlich. Fehlsichtigkeit oder die Nutzung von Kontaktlinsen gelten nicht als Grund zur Benutzung einer Tauchmaske für Übungs- und Prüfungsteile, bei denen das Tauchen erforderlich ist. Bei reinen Schwimmdisziplinen ist das Tragen einer Schwimmbrille erlaubt.
- Die Badeordnung der jeweils genutzten Schwimmbäder ist zu beachten.
8. Hinweise zu Ihrer Sicherheit (Sicherheitsbelehrung)
Ausgehend von der Erkenntnis, dass im Rahmen der Ausbildung sowie bei Übungen für den Erwerb DRSA Gefahren grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden können, bin ich bereit, die nachfolgenden Sicherheitsregeln und Grundsätze anzuerkennen:
- Grundlegende Voraussetzung für die Teilnahme an einem Lehrgang zum Erwerb eines DRSA bei der Isarrettung ist eine geeignete Gesundheit des Bewerbers. Es wird darauf hingewiesen, dass die durchzuführenden praktischen Übungen (Schwimmen, Tauchen, Rettungsgriffe, Befreiungsgriffe und an Land bringen von Personen) mit teilweise erheblicher Kraftanstrengung verbunden sein können. Es wird daher jedem Teilnehmer empfohlen, eine vorherige ärztliche Untersuchung durchführen zu lassen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, dem Ausbilder vor und während des Lehrgangs sofort Mitteilung zu machen, wenn Grund für die Annahme besteht, dass eine Gesundheitsbeeinträchtigung aufgetreten ist oder auftreten könnte (insbesondere Beeinträchtigungen an Herz, Ohren, Bandscheibe, Atmungsorganen).
- Der Teilnehmer bestätigt, dass er sicher und ausdauernd schwimmen und tauchen kann, um insbesondere die notwendigen Voraussetzungen für die praktischen Anforderungen der Ausbildung erfüllen zu können.
- Der Teilnehmer ist verpflichtet sich allen Anweisungen der Ausbilder und Übungsleiter, die den Lehrgangsablauf, insbesondere aber die praktischen Übungen betreffen, unbedingt und schnellstmöglich Folge zu leisten. Zuständige Ausbilder und Übungsleiter haben das Recht, einen Teilnehmer ganz oder teilweise vom weiteren Lehrgang auszuschließen, wenn
- die gesundheitlichen oder körperlichen Voraussetzungen (vgl. oben Ziffer 1, 2) eines Teilnehmers nicht oder nicht mehr gegeben sind,
- dieser Teilnehmer sich selbst, andere Teilnehmer oder die Ausbilder gefährdet oder Anweisungen der Übungsleiter nicht sofort Folge leistet,
dieser Teilnehmer durch sein Verhalten andere Personen belästigt oder den Ausbildungs- und Übungsbetrieb vorsätzlich behindert.
In diesen Fällen ist der Teilnehmer dazu verpflichtet, die Kosten nach § 3 selbst zu tragen.
- Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sein besonderes Augenmerk auf die Unfallvermeidung zu richten. Dies gilt insbesondere für die praktischen Übungen, bei denen mit, beziehungsweise an anderen Personen, geübt wird (vor allem Rettungs-, Befreiungs- und Abschleppgriffe). Der Teilnehmer hat dem zuständigen Ausbilder oder Übungsleiter umgehend mitzuteilen, wenn er bei sich Anzeichen einer körperlichen Überforderung, Verletzungen oder andere gesundheitliche Probleme feststellt.
9. Hinweis zur Datenverarbeitung
Die Isarrettung weist ausdrücklich darauf hin, dass die mitgeteilten persönlichen Daten vom Zeitpunkt der Anmeldung an mittels EDV – unter Beachtung der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen – verarbeitet und innerhalb der BRK Wasserwacht zu organisatorischen Zwecken und zum Zweck der Kursabwicklung verwendet und gespeichert werden müssen. Im Rahmen der Registrierung der DRSA Urkunde und des Prüfungsnachweises müssen diese Daten, sowie die Prüfungsunterlagen 10 Jahre aufbewahrt werden. Diese Frist beginnt mit dem Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres, in dem die Prüfung abgelegt wurde.
10. Formerfordernisse; ergänzende Vertragsauslegung
(1) Abweichende mündliche Vereinbarungen bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen der Anmeldebestätigung bzw. der Teilnahmebedingungen sowie Sicherheitsbestimmungen bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten einzelne oder mehrere Teile dieses Vertrags ungültig sein, so wird der Vertrag nicht insgesamt ungültig. Vielmehr verpflichten sich die Vertragsparteien in Verhandlung darüber einzutreten, wie unwirksamen Klauseln in eine wirksame Vereinbarung in einer Weise abgeändert werden können, die dem gewollten Zweck am Nächsten kommt.
(3) Bei Kursen für Firmen, Gruppen und Vereine (private Kurse) sowie Einzelunterricht, bedarf es immer einer ergänzenden Lehrgangsvereinbarung. Diese wird dem Kunden rechtzeitig vor Beginn des Kurses übersandt. Die Lehrgangsvereinbarung (beide Exemplare) muss mindestens eine Woche vor Kursbeginn vollständig ausgefüllt und unterschrieben der Isarrettung vorliegen.
11. Gerichtsstand, Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München.
Bei Teilnehmern unter 18 Jahren ist die Unterschrift des Sorgeberechtigten beziehungsweise gesetzlichen Vertreters notwendig.