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Terminübersicht über alle geplanten DRSA-Kurse

DRSA 2024-11 Silber

Theorie

Dienstag, 12.11.2024, 18:00 – 22:00 Uhr

Dienstag, 19,11.2024, 17:30 – 22:00 Uhr

 

Praxis

Mittwoch, 13.11.2024, 19:30 – 22:15 Uhr

Mittwoch, 20.11.2024, 19:00 – 22:15 Uhr

 

DRSA 2024-12 Bronze

Theorie

Dienstag, 03.12.2024, 18:00 – 22:00 Uhr

Dienstag, 17.12.2024, 18:00 – 22:00 Uhr

 

Praxis

Mittwoch, 04.12.2024, 19:30 – 22:15 Uhr

Mittwoch, 18.12.2024, 19:00 – 22:15 Uhr

 

Aktuell stehen die Termine für weitere öffentlichen Kurse leider noch nicht fest.

Wir bieten DRSA-Kurse wieder an, je nach Infektionslage, Schwimmbadlage  ab November 2024 zur Anmeldung: Kurse werden dann ab Januar 2025 durchgeführt.

Bitte meldet Euch über das Menü Kurse> bei dem Kurs an, den Ihr gern besuchen wollt!

Dort findet Ihr auch die Ausbildungsorte an denen der Kurs durchgeführt wird.

Du hast noch Fragen?

Bitte schau in unseren FAQs, ob Deine Frage dort schon beantwortet wurde. Wenn nicht, schreib uns gern eine Nachricht. Bitte gib uns etwas Zeit, um die Mail zu beantworten, da wir alle ehrenamtlich arbeiten und nicht ständig die Mails abrufen können.

Geschenkt

Ein Jahr Mitgliedschaft bei der Isarrettung inklusive

Dein Schnupperjahr

Als Teilnehmer eines Kurses erhälst Du ein Jahr Mitgliedschaft bei den Isarrettern kostenlos. Die läuft einfach aus, anschließend kannst Du Dich entscheiden, ob Du als Vereinsmitglied bei uns bleiben willst.

Fragen und Antworten zu den Rettungsschwimmer-Kursen

Zu unseren Ausbildungen gibt es eine Menge Fragen. Wir haben die Antworten zu den häufig gestellten Fragen hier aufgeschrieben.

Fragen und Antworten zu weiteren Themen findest Du hier.

Kurse

Um eine DRSA Prüfung abzulegen, musst Du im Voraus an einem Lehrgang zum Erwerb des DRSA teilnehmen. Ein Lehrgang zur Vorbereitung auf eine Rettungsschwimmer-Prüfung umfasst die Ausbildung in Theorie und Praxis ohne Erste-Hilfe-Kurs.

Grundsätzlich ist die Teilnahme an allen Terminen verpflichtend, dies schreibt die Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift vor. Solltest Du wissen, dass Du an einen Termin nicht ganz oder gar nicht wahrnehmen kannst, dann solltest Du Dir einen Kurs aussuchen, an dem Du alle Termine wahrnehmen kannst. Solltest Du beim Kurs krank werden oder kurzfristig dienstlich unabkömmlich sein, kontaktiere uns bitte damit wir Wissen warum Du fehlst. Wegen CORONA ist ein Verschieben der Ausbildungen in einen anderen Kurs nicht möglich, ebenso sind Nachprüfungen ausgeschlossen.

Hinweis: Ohne die Theorie am 1. Ausbildungstag ist leider keine weitere Teilnahme am Kurs möglich!

Die Prüfungsleistungen werden im Kurszeitraum abgenommen.

Eine Nachprüfung ist wegen CORONA und der Vermischung von Kursteilnehmern ausgeschlossen.

Für den theoretischen Unterricht haben sich auch Stift, Papier und Schreibunterlage für eigene Notizen als sehr nützlich erwiesen.

Für die praktische Ausbildung benötigst Du Schwimmsachen (Badehose bzw. Badeanzug besser als Shorts bzw. Bikini). Solltest Du längere Haare haben, denke bitte auch an einen Haargummi und ggf. eine Badekappe.

Solltest Du den Erste-Hilfe Nachweis nicht bereits per E-Mail als SCAN oder JPG übermittelt haben, dann musst Du beim DRSA-Silber und DRSA-Bronze (CORONA-Bedingt)  diesen als Kopie zum 1. Termin mitbringen.

Für Vereine/Gruppen/Firmen bieten wir individuell auf eure Bedürfnisse abgestimmte Kurse an, auch den zeitlichen Rahmen werden wir im Rahmen der Möglichkeiten mit euch abstimmen.  Siehe auch geschlossene Kurse hier

HIER geht’s zur verbindlichen Anmeldung.
Du erhältst von uns eine Anmeldebestätigung  mit Kontonummer für die Überweisung der Kursgebühr. Sollte der Kurs bereits ausgebucht sein, erhältst Du einen Warteplatz und eine entsprechende Rückmeldung.

Unsere nächsten Kurse findest Du hier

Du hast während des Kurses Zeit, gewisse Prüfungsanforderungen unter Anleitung der jeweiligen Ausbilder zu üben. Solltest Du dennoch bei der Prüfung eine Aufgabe beim ersten Versuch nicht schaffen, kann diese wiederholt werden.

Wenn Du die Leistungen im Lehrgangszeitraum nicht erfüllst, ist es leider nicht mehr möglich die Prüfungen nachzuholen. (wegen CORONA)

Es hat zu 99% an Deinen eigenen Leistungen gelegen, bzw. an den schlechten schwimmerischen Fähigkeiten.

===> Üben der nicht erfüllten Leistungen und an einem DRSA-Kurs neu anmelden

Es spricht nichts gegen das Tragen von Kontaktlinsen während der praktischen Ausbildung. Allerdings musst Du während den Prüfungsleistungen, die Tauchübungen enthalten, Deine Augen unter Wasser öffnen. Daher weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Haftung für verloren gegangene oder beschädigte Kontaktlinsen übernehmen können.

Es liegt also in Deinem Ermessen, ob Du das Risiko des Verlustes von Kontaktlinsen eingehen möchtest. Aus persönlichen Erfahrungen können wir Dir den Tipp geben, Tageslinsen zu besorgen, damit teurere Monats- oder Jahreslinsen nicht verloren gehen.

Beim Tauchen dürfen keine Schwimmbrillen verwendet werden. Grundsätzlich dürfen aus medizinischen Gründen zum Tauchen nur Tauchermasken (das heißt eine Brille mit Naseneinschluss) verwendet werden. In begründeten Fällen, kann bei der Ausbildung (Übung), nach entsprechender Einweisung durch den Ausbilder eine Taucherbrille getragen werden, nicht aber beim Erbringen von Prüfungsleistungen.

NEIN!

Da es sich beim EH-Nachweis um eine Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung handelt, muss diese somit zum Prüfungsbeginn vorliegen.
Sieh es auch aus der Perspektive, dass in der theoretischen Prüfung auch Kenntnisse aus dem Bereich der Ersten-Hilfe notwendig sind. Es ist somit zu Deinem Vorteil, wenn Du den Erste-Hilfe-Kurs vor Beginn der Prüfung bereits absolviert hast. Solltest Du am 1. Ausbildungstag keinen gültigen EH-Nachweis vorlegen müssen wir Dich von dem DRSA-Kurs ausschießen. (Voraussetzung nicht erfüllt) Die Kurs-Gebühr wird nicht erstattet.

Erste-Hilfe-Kurse vom BRK:  hier

Erste-Hilfe Kurse werden von den Hilfsorganisationen regelmäßig angeboten, z.B. hier beim BRK Kreisverband München.

Die für das DRSA – Silber / Gold und DRSA-Bronze (CORONA-Bedingt) erforderliche Erste-Hilfe-Ausbildung darf nicht länger als 2 Jahre zu Beginn der Ausbildung zurück liegen. Ein Erste-Hilfe-Training darf nicht älter als 2 Jahre sein, es muss aber zusätzlich eine Erste-Hilfe-Ausbildung nachgewiesen werden.

Wenn Du eine Ausbildung besitzt die höherwertiger als eine Erste-Hilfe Ausbildung ist und Du aktiv in diesem Bereich tätig bist, kann diese Ausbildung anerkannt werden.

Vorausgesetzt, Du hast regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen besucht. (Nachweis erforderlich)

Nein.

Es ist aber empfehlenswert.

Erste-Hilfe Kurse werden von den Hilfsorganisationen regelmäßig angeboten, z.B. hier beim BRK Kreisverband München.

Derzeit bieten wir aufgrund der Komplexität der Ausbildung die Prüfung zum DRSA Gold nicht in der Breitenausbildung an.

Möchtest Du ein DRSA Gold erwerben, hast Du die Möglichkeit durch eine aktive Mitgliedschaft bei uns die erforderlichen Kenntnisse zu erwerben und innerhalb unserer internen Aus- und Weiterbildung das DRSA Gold abzulegen, wenn Du die Voraussetzungen (Mindestalter: 16 Jahre, Besitz einer Bescheinigung über die Sporttauglichkeit – nicht älter als ein Jahr, Nachweis des Erwerbs des DRSA Silber, Erste-Hilfe Nachweis) erfüllst.

Bei Deiner Anmeldung zum Kurs musst Du entscheiden, ob Du Dich zum DRSA Bronze oder Silber anmelden möchtest. Ein Wechsel vom DRSA-Silber auf DRSA-Bronze ist nach Absprache mit dem Kursleiter möglich, wenn nach dem 1. Praxistag die Leistungen für das DRSA-Silber nicht erbracht werden können. Die Leistungsabnahme wird immer nach der Anmeldung durchgeführt. Bei einem Wechsel von Silber auf Bronze werden die erbrachten Leistungen auf Bronze angerechnet.

Nein. Für das DRSA Silber ist es nicht notwendig.

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