Die für das DRSA – Silber / Gold und DRSA-Bronze (CORONA-Bedingt) erforderliche Erste-Hilfe-Ausbildung darf nicht länger als 2 Jahre zu Beginn der Ausbildung zurück liegen. Ein Erste-Hilfe-Training darf nicht älter als 2 Jahre sein, es muss aber zusätzlich eine Erste-Hilfe-Ausbildung nachgewiesen werden.
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